Die Verordnung (EU) 2024/1689 regelt seit 2024, wie KI-Systeme in der Europäischen Union entwickelt, in Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. 113 Artikel, 13 Anhänge, vier Risikostufen plus eine eigene Schicht für GPAI-Modelle — und über 340 Querverweise, die den Text in ein dichtes Geflecht verwandeln.
Ich arbeite seit über einem Jahrzehnt an der Schnittstelle von Regulatorik und Datenwissenschaft — zuletzt als Head of AI Solution bei KPMG im Bereich Regulatory & Compliance, davor in der Modellvalidierung einer Bank. KI-Projekte begleite ich auf der gesamten Strecke: von der ersten Idee über die technische Implementierung bis zum Governance-Framework, das bei der Aufsicht Bestand hat.
Um die Struktur der Verordnung sichtbar zu machen, habe ich den AI Act vollständig aufbereitet — als interaktive Karte aller Artikel und Anhänge mit ihren Querverweisen und als schrittweisen Klassifizierungs-Wizard. Beides ist kostenfrei nutzbar und hilft, den Anfang zu schaffen: eine grobe Orientierung, wo ein System stehen könnte und welche Pflichten grundsätzlich in Frage kommen.
Diese Klassifizierung ist bewusst oberflächlich. Sie ersetzt weder eine rechtsverbindliche Einstufung noch ein eigens ausgearbeitetes AI-Assessment. Eine belastbare Einordnung verlangt den konkreten Fall, die konkreten Systeme, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Verordnungstext und den einschlägigen Leitlinien — sowie, je nach Risikostufe, Konformitätsbewertung, Dokumentation, Governance-Prozesse und laufendes Monitoring.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine belastbare Einstufung, eine Gap-Analyse oder den Aufbau eines Governance-Frameworks brauchen, stehe ich für ein Gespräch zur Verfügung.
Assessment, Klassifikation, Konformitätsbewertung, Governance — je nach Ausgangslage.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung
Diese Darstellung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) dient ausschließlich zu Informations- und Orientierungszwecken. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung durch qualifizierte juristische Fachpersonen im Einzelfall.
Die Darstellung der Querverweise sowie die Risikoklassifikation basieren auf einer algorithmischen Auswertung des Verordnungstextes. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualitätübernommen. Die rechtliche Bewertung eines konkreten KI-Systems oder GPAI-Modells hängt von Umständen ab, die dieses Tool nicht abbilden kann (z. B. Zweckbestimmung, technische Ausgestaltung, sektorspezifisches Recht, Leitlinien der Kommission und des AI Office).
Eine Haftung für Entscheidungen oder Unterlassungen auf Grundlage dieser Darstellung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Maßgeblich ist ausschließlich der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnungstext.

